Wichtige Information zum Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Seit Januar 2024 wird auf bestimmte Einwegkunststoffprodukte eine Sonderabgabe erhoben welche Hersteller in den Einwegkunststofffonds einzahlen müssen. Das Einwegkunststofffondsgesetz, welches den Artikel 8 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umsetzt, zielt darauf ab, Hersteller an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum zu beteiligen.
Für dieses Produkt beträgt die Sonderabgabe:
• 0,16 € (brutto) pro Stange mit 20 Bechern
• 3,20 € (brutto) pro Karton mit 400 Bechern
Inhalt:
Stange: 20 Becher
Karton: 20 Stangen (400 Becher)
Für jeden Kaffeeliebhaber ist etwas dabei.