Wichtige Information zum Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Seit Januar 2024 wird auf bestimmte Einwegkunststoffprodukte eine Sonderabgabe erhoben welche Hersteller in den Einwegkunststofffonds einzahlen müssen. Das Einwegkunststofffondsgesetz, welches den Artikel 8 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umsetzt, zielt darauf ab, Hersteller an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum zu beteiligen.
Für dieses Produkt beträgt die Sonderabgabe:
• 0,17 € (brutto) pro Stange mit 25 Bechern
• 3,40 € (brutto) pro Karton mit 500 Bechern
Inhalt:
Stange: 25 Becher
Karton: 20 Stangen (500 Becher)
Zutaten:
Löslicher Kaffee (17,3 %), Kaffeeweißer (ganz gehärtetes Kokosfett (Kokospalme), Glukosesirup, Stabilisator (E340ii, E452i, Milcheiweiß, Emulgator (E481), Trennmittel (E551)), Zucker (52,6 %).
Nährwerte pro 100g:
Energie 1735 kJ / 417 kcal
Fett 15,1 g
davon gesättigte Fettsäuren: 14,9 g
Kohlenhydrate: 64,8 g
davon Zucker: 54,7 g
Eiweiß: 2,7 g
Salz: 0,27 g
Für jeden Kaffeeliebhaber ist etwas dabei.